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Fotos » Vögel » ....Stauss... es kommen noch mehr....

 
schoen anzusehen_Prachtvoll,
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Künstler: Adler
Datum: 10.04.2010
Bild Link: http://www.fotos.sc/image/240831 (I-Frame - für Foren, Blogs etc.)
Beschreibung: Haltungsgenehmigungen:

Wer Strauße in Deutschland halten oder züchten will, bedarf nach § 11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Diese Genehmigung wird vom zuständigen Veterinäramt nur erteilt, wenn der Antragsteller nicht wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft ist, die Haltebedingungen entsprechend dem Gutachten „Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln" erfüllt und seine Sachkunde nachweist. Letzteres kann er durch die Teilnahme am Sachkundeseminar von artgerecht e.V., dem Berufsverband Deutsche Straußenzucht, dessen Prüfung von den zuständigen Behörden anerkannt wird.
Außer dieser "Haltegenehmigung" wurde in der Vergangenheit nach dem Naturschutzgesetz auch eine Gehegegenehmigung gefordert. Inzwischen liegt die Zuständigkeit in dieser Frage bei den Ländern, die jedoch sehr unterschiedlich verfahren
Aufgenommen in: Deutschland
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